Recht und Behörden: was für trans, nicht-binäre und inter Menschen gilt

Seit November 2024 änderst du Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt, ohne Gutachten und ohne Gericht. Hier steht, was das Recht sonst noch regelt und wo es Lücken gibt.

15 Artikel

Alle Artikel zu Recht und Behörden

Selbstbestimmungsgesetz

Anmeldung, drei Monate Wartezeit, Erklärung, neue Papiere: So läuft die Änderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz ab.

Divers und ohne Angabe

Divers oder keine Angabe: Geschichte, Unterschied und die Folgen im Alltag, vom X im Reisepass bis zu Formularen mit nur zwei Kästchen.

Vornamen ändern

Vornamen ändern nach dem SBGG: was zum Eintrag passen muss, wie frei du bei divers bist und welche Schritte nach dem Standesamt folgen.

Dokumente und Ausweise

Ausweis, Führerschein, Krankenkasse, Bank, Zeugnisse, Online-Konten: die Checkliste für alle Dokumente nach der Änderung beim Standesamt.

Ergänzungsausweis

Was der Ergänzungsausweis der dgti ist, wofür er sich nach dem SBGG noch lohnt, wie du ihn beantragst und wo seine Grenzen liegen.

Offenbarungsverbot

Was das Offenbarungsverbot im SBGG schützt, für wen es gilt, wann bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen und was du bei einem Verstoß tun kannst.

Diskriminierungsschutz

Das AGG einfach erklärt: wo es gilt, was Benachteiligung und Belästigung sind, wie du Beweise sicherst und wer dir hilft.

Rechte am Arbeitsplatz

Name, Pronomen, Personalakte, Zeugnisse und Krankschreibung: was im Job rechtlich gilt, wenn du trans oder nicht-binär bist.

Schule und Studium

Name in der Klasse, Zeugnisse, Sport, Klassenfahrten und Uni-Systeme: was für trans und nicht-binäre Schüler*innen und Studierende gilt.

Kinder und Jugendliche

Unter 14, ab 14, Familiengericht, Beratung: was das Selbstbestimmungsgesetz für Kinder und Jugendliche regelt und wo es Hilfe gibt.

Elternschaft und Abstammung

Mutter, Vater, Geburtsurkunde: wie das Abstammungsrecht trans und nicht-binäre Eltern einträgt und was das im Familienalltag heißt.

Das alte TSG

Gutachten, Gericht, kleine und große Lösung: wie das alte Transsexuellengesetz funktionierte und was aus TSG-Entscheidungen wird.

Rechtslage in Österreich

Personenstandsbehörde, Gutachten, Urteile der Höchstgerichte: so ändern trans und nicht-binäre Menschen in Österreich ihren Eintrag.

Rechtslage in der Schweiz

Erklärung beim Zivilstandsamt, 75 Franken, keine Gutachten: wie trans Menschen in der Schweiz Geschlecht und Vornamen ändern.

Hass und Gewalt anzeigen

Was bei queerfeindlicher Gewalt strafbar sein kann, wie du Beweise sicherst und Anzeige erstattest und wo Betroffene Hilfe finden.

Das Wichtigste vorweg: Über deinen Eintrag entscheidest du

Seit dem 1. November 2024 gilt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz, kurz SBGG. Es hat das alte Transsexuellengesetz abgelöst, das seit 1981 galt. Der Unterschied ist grundlegend. Früher brauchtest du zwei Gutachten und ein Gerichtsverfahren. Heute gibst du beim Standesamt eine Erklärung ab. Kein Attest, keine Begutachtung, niemand prüft, ob du „trans genug“ bist.

Ganz ohne Regeln geht es trotzdem nicht. Du musst die Erklärung drei Monate vorher anmelden, und nach einer Änderung gilt ein Jahr Sperrfrist. Wer ohne deutsche Staatsangehörigkeit hier lebt, kann das SBGG nur unter bestimmten Bedingungen nutzen, etwa mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht oder einem verlängerbaren Aufenthaltstitel und dauerhaft rechtmäßigem Aufenthalt.

Auf dieser Seite findest du, was im Recht und im Umgang mit Behörden für trans, nicht-binäre und inter Menschen gilt. Jeder Abschnitt führt zu einem Artikel, der das Thema genauer erklärt.

Vier Möglichkeiten für den Geschlechtseintrag

Du kannst zwischen männlich, weiblich und divers wählen oder den Eintrag ganz streichen lassen („keine Angabe“). Den Eintrag divers oder ohne Angabe gibt es seit Dezember 2018. Er geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zur „dritten Option“ zurück und stand anfangs nur intergeschlechtlichen Menschen mit ärztlichem Nachweis offen. Seit dem SBGG können alle ihn wählen, also auch nicht-binäre Menschen.

Mit dem Eintrag ändern sich die Vornamen. Sie müssen zum neuen Eintrag passen. Bei divers und ohne Angabe sind neutrale oder frei kombinierte Namen möglich. Wer nur den Vornamen ändern und den Eintrag behalten möchte, findet dafür im SBGG keine Regel. Was dann geht, steht im Artikel zur Vornamensänderung.

Neue Papiere und der Schutz deiner Vergangenheit

Nach der Erklärung beginnt der praktische Teil: Personalausweis, Reisepass, Bankkarte, Versichertenkarte, Zeugnisse. Welche Stellen du in welcher Reihenfolge anschreibst, erklärt der Ratgeber zu Dokumenten und Ausweisen. Ein Hinweis fürs Reisen: Bei divers oder ohne Angabe steht im deutschen Reisepass ein „X“. Nicht jedes Land kommt damit gut klar.

Für die Wartezeit, oder wenn du den Eintrag gar nicht ändern willst, gibt es den Ergänzungsausweis der dgti mit Name, Pronomen und Foto. Er ist kein amtliches Dokument, wird aber von vielen Stellen anerkannt.

Dein früherer Name und dein früherer Eintrag sind durch das Offenbarungsverbot geschützt. Niemand darf sie ohne deine Zustimmung offenbaren oder ausforschen. Wer das absichtlich tut und dir damit schadet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Diskriminierung bei der Arbeit, in der Schule und im Alltag

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 schützt vor Benachteiligung unter anderem wegen des Geschlechts und der sexuellen Identität. Nach herrschender Auffassung ist die Geschlechtsidentität damit erfasst. Das betrifft vor allem Bewerbung und Job, aber auch viele alltägliche Geschäfte. Wie weit der Schutz reicht, steht im Artikel zum Schutz vor Diskriminierung. Eine erste Anlaufstelle ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Im Job stellen sich ganz praktische Fragen. Wie sage ich es dem Team? Was passiert mit E-Mail-Adresse und Namensschild? Was gilt fürs Arbeitszeugnis? Antworten sammelt der Text zu deinen Rechten am Arbeitsplatz. Schüler*innen und Studierende haben eigene Hürden, von Klassenlisten bis zum Studierendenausweis. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Hochschule, einen Überblick gibt es unter Schule und Studium.

Wenn aus Ablehnung Bedrohung oder Gewalt wird, ist das kein Privatproblem. Wie du Angriffe anzeigst und wer dich dabei begleitet, erklärt der Artikel zu Hass und Gewalt gegen trans Menschen.

Kinder, Jugendliche und Eltern

Für Minderjährige gelten eigene Regeln. Unter 14 geben die Sorgeberechtigten die Erklärung ab. Jugendliche ab 14 geben sie selbst ab, allerdings nur mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten. Verweigern die Eltern sie, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Außerdem gehört bei Minderjährigen eine Versicherung dazu, dass eine Beratung stattgefunden hat.

Eine echte Baustelle bleibt die Elternschaft. Das Abstammungsrecht wurde nicht mitreformiert. Wer ein Kind zur Welt bringt, wird weiterhin als Mutter eingetragen, auch ein trans Mann mit männlichem Eintrag. Entscheidend ist die Rolle bei Zeugung oder Geburt, nicht der aktuelle Eintrag. Eine Reform steht noch aus.

Wie es politisch weitergeht

Das SBGG ist politisch umstritten. CDU/CSU und SPD haben 2025 im Koalitionsvertrag vereinbart, das Gesetz zu evaluieren, besonders mit Blick auf Kinder und Jugendliche, auf Frauen und auf die Fristen. Angekündigt war das ursprünglich bis Juli 2026. Stand November 2026 ist die Evaluation an ein Institut vergeben, Ergebnisse liegen noch nicht vor. Im Gesetz selbst ist eine Evaluation bis spätestens 2029 vorgesehen.

Einzelne Bundesländer haben außerdem Regeln zu Meldedaten geändert, damit Behörden von Änderungen erfahren. Auch das ist umstritten. Ob und wie sich das Recht ändert, ist offen.

Ein Blick nach Österreich und in die Schweiz

In Österreich läuft der Wechsel zwischen männlich und weiblich über die Personenstandsbehörde, in der Praxis mit einem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Gutachten. Eine Operation ist seit 2009 keine Voraussetzung mehr. Alternative Einträge wie inter, divers oder offen gibt es seit 2018 für intergeschlechtliche Menschen. Im Dezember 2025 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass auch nicht-binäre und trans Personen ohne körperliche Intergeschlechtlichkeit sie bekommen können. Ein Gesetz dazu fehlt bisher.

Die Schweiz macht die Änderung selbst sehr einfach. Seit 2022 reicht eine Erklärung beim Zivilstandsamt, ohne medizinische Nachweise, für 75 Franken. Unter 16 braucht es die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Dafür gibt es nur männlich und weiblich. Einen dritten Eintrag hat der Bundesrat 2022 abgelehnt.

Keine Rechtsberatung, aber gute Adressen

Alles auf diesen Seiten ist allgemeine Information, Stand November 2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich, Behörden legen Regeln unterschiedlich aus, und dein Fall hat vielleicht eine Besonderheit, die hier nicht vorkommt. Wenn es ernst wird, etwa bei einer Kündigung, einem Streit mit der Schule oder einem verweigerten Dokument, hol dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder bei Anwält*innen mit Erfahrung im Thema.

Gute erste Adressen sind die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) und der Bundesverband Trans*, der auch regionale Gruppen kennt. In Österreich hilft unter anderem VIMÖ, in der Schweiz das Transgender Network Switzerland. Beratung in deiner Nähe findest du über den Artikel zu Beratung und Selbsthilfe. Und wenn dir ein Begriff unklar ist, schau ins Glossar.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Brauche ich Anwält*innen, um meinen Geschlechtseintrag zu ändern?

In aller Regel nicht. Die Erklärung nach dem SBGG gibst du selbst beim Standesamt ab, ein Gericht ist nicht beteiligt. Rechtlicher Beistand wird eher wichtig, wenn es Streit gibt: etwa wenn Eltern einer Änderung bei Jugendlichen nicht zustimmen, wenn jemand gegen das Offenbarungsverbot verstößt oder wenn dir eine Stelle die Anpassung von Unterlagen verweigert. Beratungsstellen können oft einschätzen, ob sich dieser Schritt für dich lohnt.

Was kann ich tun, wenn ein Amt meinen neuen Namen nicht übernimmt?

Hak schriftlich nach und leg die Bescheinigung oder neue Urkunde des Standesamts bei. Oft steckt Unkenntnis dahinter oder ein Formular, das noch nicht angepasst ist. Hilft das nicht, frag nach der Fachaufsicht oder einer Beschwerdestelle. Bei hartnäckigen Fällen unterstützen Beratungsstellen, die dgti oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Notiere dir Datum, Ansprechperson und Inhalt jedes Gesprächs, das hilft später enorm.

Schützt mich das Recht auch, wenn ich meinen Eintrag nicht ändere?

Ja, in wichtigen Punkten. Das AGG knüpft an Geschlecht und Geschlechtsidentität an, nicht an den Eintrag im Register. Wer dich wegen deiner Identität benachteiligt, kann sich also nicht darauf berufen, dass du offiziell noch anders eingetragen bist. Bei Ausweisen, Verträgen und Behörden zählt dagegen, was im Personenstandsregister steht. Im Alltag schließt der Ergänzungsausweis der dgti einen Teil dieser Lücke.

Wird meine Änderung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

Deine deutschen Dokumente zeigen den neuen Eintrag überall auf der Welt. Ob ein anderer Staat ihn für sich anerkennt, entscheidet aber dieser Staat selbst. Mit einem „X“ im Pass kann es bei der Einreise in manche Länder Rückfragen oder Probleme geben. Informier dich vor der Reise bei der Vertretung des Ziellandes und plan etwas Puffer ein. Tipps für unterwegs findest du im Artikel über Reisen als trans Person.

Nicht allein

Du brauchst gerade jemanden zum Reden?

Wir bieten keine Beratung an. Es gibt aber Menschen, die genau dafür da sind, kostenlos und auf Wunsch anonym.