Alltag
Queerfeindliche Gewalt und Hass: was du tun kannst, wenn du angegriffen wirst
Beschimpft auf der Straße, bedroht im Hausflur, geschlagen nach der Party: Queerfeindliche Angriffe sind kein Privatproblem. Hier steht, was strafbar sein kann, wie du Beweise sicherst, Anzeige erstattest und wer dich unterstützt.
Hass ist kein Privatproblem
Viele trans und nicht-binäre Menschen kennen das: Blicke, Sprüche, Beleidigungen. Manchmal bleibt es nicht dabei, und aus Worten werden Drohungen oder Schläge. Wer so etwas erlebt, fragt sich oft, ob es sich lohnt, etwas zu unternehmen. Die Antwort lautet ja, auch wenn es Kraft kostet.
Von Hasskriminalität spricht man, wenn sich eine Tat gegen einen Menschen richtet, weil er zu einer bestimmten Gruppe gehört oder dafür gehalten wird. Bei trans Menschen geht es um Queerfeindlichkeit, also Hass auf Menschen, deren Geschlecht oder Sexualität nicht in ein enges Bild passt. Solche Taten treffen die einzelne Person und senden gleichzeitig eine Botschaft an alle, die ähnlich sind.
Queerfeindliche Gewalt hat viele Gesichter. Sie reicht vom gezielten Anpöbeln in der Bahn über Drohbriefe an der Wohnungstür bis zum körperlichen Angriff. Oft trifft sie Menschen, die sichtbar queer sind oder für trans gehalten werden, egal wie sie sich selbst bezeichnen. Was sie verbindet: Der Angriff gilt nicht dem, was du getan hast, sondern dem, wer du bist.
Viele Angriffe werden nie angezeigt. Manche Betroffene schämen sich, andere haben schlechte Erfahrungen mit Behörden gemacht oder glauben, dass ohnehin nichts passiert. Das ist verständlich. Jede Anzeige macht das Problem aber sichtbarer, und nur was bekannt ist, kann verfolgt werden. Dieser Artikel zeigt dir, was du tun kannst, wenn du angegriffen wirst, und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was strafbar sein kann
Nicht alles, was verletzt, ist eine Straftat. Vieles aber schon. Typische Beispiele sind:
- Beleidigung: herabwürdigende Beschimpfungen, auch wegen deines Geschlechts oder deiner Identität
- Bedrohung: wenn dir jemand eine schwere Straftat ankündigt, etwa Gewalt
- Nötigung: wenn dich jemand mit Gewalt oder Drohungen zu etwas zwingt
- Körperverletzung: Schlagen, Treten oder Stoßen, je nach Fall auch mit Folgen, die erst später sichtbar werden
- Sachbeschädigung: zum Beispiel beschmierte Türen oder zerstörte Fahnen am Fenster
- Nachstellung: wenn dich jemand beharrlich verfolgt oder belästigt
Ob eine Handlung im Einzelfall strafbar ist, entscheiden am Ende Staatsanwaltschaft und Gericht. Du musst das vorher nicht selbst wissen. Wenn du unsicher bist, erstatte trotzdem Anzeige oder lass dich beraten.
Nicht jede verletzende Situation ist ein Fall fürs Strafrecht. Wer dich absichtlich falsch anspricht, begeht damit meist keine Straftat, auch wenn das Misgendering sehr weh tut. Wird bewusst dein früherer Name oder Eintrag verbreitet, kann das Offenbarungsverbot greifen. Und bei Benachteiligung im Job oder bei Geschäften hilft eher der Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG.
Erst mal in Sicherheit
In einer akuten Situation geht deine Sicherheit vor. Wenn du angegriffen wirst oder dich bedroht fühlst, ruf die Polizei unter 110. Bei Verletzungen wähl die 112. Versuch, dich an belebte Orte zu bewegen, sprich Umstehende direkt an und bitte sie um Hilfe. Eine konkrete Ansprache wie „Sie in der grünen Jacke, bitte rufen Sie die Polizei“ wirkt oft besser als ein allgemeiner Hilferuf.
Auch wenn dir nichts Sichtbares passiert ist: Ein Angriff kann dich durchschütteln. Ruf jemanden an, dem du vertraust, oder lass dich abholen. Du musst danach nicht funktionieren.
Beweise sichern, solange alles frisch ist
Je früher du Beweise sicherst, desto besser. Erinnerungen verblassen, und manche Spuren sind nach Tagen verschwunden. Hilfreich sind:
- ein Gedächtnisprotokoll: Was ist wann und wo passiert, was wurde wörtlich gesagt, wie sahen die Täter*innen aus
- Namen und Kontaktdaten von Zeug*innen
- Fotos von Verletzungen, beschädigten Sachen und dem Ort
- eine ärztliche Untersuchung mit schriftlicher Dokumentation der Verletzungen
- Kleidung, an der Spuren sein können, ungewaschen aufbewahren
- Nachrichten, Sprachnachrichten oder Fotos, die dir geschickt wurden
Wenn der Angriff in Bus, Bahn oder einem Laden passiert ist, gibt es vielleicht Videoaufnahmen. Die werden oft nur kurze Zeit gespeichert. Sag der Polizei deshalb früh, wo Kameras gewesen sein könnten. Manche Städte und Kliniken haben außerdem Ambulanzen, die Verletzungen gerichtsfest dokumentieren, auch wenn du noch nicht weißt, ob du Anzeige erstatten willst.
Anzeige erstatten: so geht es
Du kannst eine Anzeige auf jeder Polizeiwache erstatten, mündlich oder schriftlich. Alternativ geht das bei der Staatsanwaltschaft. Die Polizeien der Bundesländer bieten außerdem Onlinewachen an, über die du eine Anzeige im Internet aufgeben kannst. Für akute Notfälle ist sie nicht gedacht.
Viele Polizeien haben inzwischen eigene Ansprechpersonen für LSBTIQ. Sie kennen die Situation queerer Menschen und können dich begleiten, wenn du unsicher bist. Frag auf der Wache oder auf der Internetseite deiner Landespolizei danach.
Ein paar Tipps für die Anzeige:
- Sag ausdrücklich, wenn du glaubst, dass der Angriff queerfeindlich motiviert war, und nenne die Gründe, etwa bestimmte Worte.
- Bei einer Beleidigung braucht es in der Regel einen Strafantrag, für den eine Frist gilt. Stell ihn am besten gleich mit der Anzeige.
- Lass dir eine Bestätigung mit Vorgangsnummer geben und heb sie auf.
- Du darfst eine Vertrauensperson mitnehmen.
Was das Motiv im Strafverfahren ändert
Für das Strafmaß spielt eine Rolle, warum jemand eine Tat begeht. Gerichte können menschenverachtende Beweggründe bei der Strafe erschwerend berücksichtigen. Queerfeindlichkeit kann ein solcher Beweggrund sein. Damit das überhaupt geprüft werden kann, muss das Motiv aber in den Akten auftauchen. Deshalb ist es so wichtig, dass du es bei der Anzeige nennst.
Als verletzte Person hast du im Verfahren eigene Rechte. Bei bestimmten Taten, etwa bei Körperverletzungen, kannst du dich dem Verfahren als Nebenkläger*in anschließen und dich anwaltlich vertreten lassen. Für manche Betroffene gibt es auch eine psychosoziale Prozessbegleitung, die dich vor, während und nach der Verhandlung unterstützt. Ob das für dich infrage kommt, klärst du mit einer Opferberatung oder Anwält*innen.
Hilfe für Betroffene
Du musst das nicht allein durchstehen. In vielen Regionen gibt es Opferberatungsstellen, die kostenlos und vertraulich beraten, auch ohne Anzeige. Eine bekannte bundesweite Anlaufstelle ist die Opferhilfe Weisser Ring. In größeren Städten gibt es zudem queere Anti-Gewalt-Projekte, die sich auf Angriffe gegen LSBTIQ spezialisiert haben. Welche Angebote es in deiner Nähe gibt, findest du über den Artikel zu Beratung und Selbsthilfe.
Gewalt hinterlässt Spuren, auch seelische. Schlafprobleme, Angst vor bestimmten Orten oder ständige Anspannung sind nach einem Angriff häufige Reaktionen. Wenn das nicht nachlässt, hol dir Unterstützung. Der Artikel zur psychischen Gesundheit zeigt Wege. In einer Krise erreichst du die TelefonSeelsorge kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
Wenn der Angriff online passiert
Ein großer Teil der Anfeindungen passiert online: in Kommentaren, Direktnachrichten oder öffentlichen Posts. Auch dort können Beleidigungen und Bedrohungen strafbar sein. Sichere Screenshots mit Datum, Uhrzeit, Link und Profilname, bevor du blockierst oder meldest. Wie du dich im Netz schützt und gegen Hasskommentare vorgehst, erklärt der Artikel zu Hass im Netz. Alle weiteren Rechtsthemen findest du im Bereich Recht und Behörden.
Häufige Fragen
Kann ich eine Anzeige auch Wochen nach dem Angriff noch erstatten?
Ja, viele Taten lassen sich auch später noch anzeigen. Bei manchen Delikten wie einer Beleidigung gilt aber eine Frist für den Strafantrag, und je mehr Zeit vergeht, desto schwerer wird es, Beweise zu finden. Warte deshalb nicht unnötig lange. Wenn du zögerst, sprich zuerst mit einer Opferberatung. Sie kann einschätzen, was in deinem Fall noch möglich ist.
Muss ich bei der Anzeige meinen früheren Namen angeben?
In einer Anzeige werden deine aktuellen Personalien aufgenommen, also der Name, der im Ausweis steht. Hast du Eintrag und Vornamen schon geändert, ist das dein neuer Name. Ob dein früherer Name für den Fall eine Rolle spielt, hängt von der Tat ab. Sag offen, wenn dir ein Detail unangenehm ist, und frag, wer die Akte später einsehen kann.
Was ist, wenn ich der Polizei nicht vertraue?
Das geht vielen queeren Menschen so, oft aus eigener Erfahrung. Du kannst zuerst eine Opferberatung oder ein queeres Anti-Gewalt-Projekt kontaktieren und dich dort begleiten lassen. Manche Stellen sammeln auch Meldungen ohne Anzeige, damit Angriffe wenigstens in Statistiken auftauchen. Die LSBTIQ-Ansprechpersonen der Polizei sind eine weitere Möglichkeit, wenn du nicht an irgendeiner Wache anfangen willst.
Kann die beschuldigte Person aus der Akte erfahren, dass ich trans bin?
Ganz ausschließen lässt sich das nicht, denn Beschuldigte können über ihre Verteidigung die Akte einsehen. Darin stehen in der Regel auch deine Angaben. Wenn du Sorge hast, dass deine Adresse bekannt wird, sprich das bei der Polizei oder einer Beratungsstelle an. In bestimmten Fällen gibt es Möglichkeiten, die Anschrift zu schützen. Lass dich dazu am besten vorher beraten.
Passt dazu
Du brauchst gerade jemanden zum Reden?
Wir bieten keine Beratung an. Es gibt aber Menschen, die genau dafür da sind, kostenlos und auf Wunsch anonym.
- TelefonSeelsorge, rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111
- Queere Anlaufstellen in deiner Nähe findest du im Überblick zu Beratung und Selbsthilfe.