Kinderwunsch und Fruchtbarkeit
Gesundheit
Das Selbstbestimmungsgesetz hat das Abstammungsrecht nicht angefasst. Wer ein Kind zur Welt bringt, wird als Mutter eingetragen, egal welcher Eintrag gilt. Hier steht, was das für Familien bedeutet.
Seit November 2024 kannst du deinen Geschlechtseintrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz per Erklärung ändern. Das Abstammungsrecht, also die Regeln dazu, wer rechtlich Mutter und wer Vater eines Kindes ist, wurde dabei aber nicht mitreformiert. Für trans Eltern ist das eine der größten offenen Baustellen.
Die Grundregel lautet: Wer ein Kind gebärt, wird als Mutter eingetragen. Ob die Eintragung als Mutter oder Vater erfolgt, hängt an der Rolle bei der Zeugung beziehungsweise bei der Geburt, nicht am aktuellen Geschlechtseintrag. Was im Personenstandsregister über dich selbst steht, spielt für diese Frage keine Rolle.
Dieser Text erklärt die Grundzüge, Stand November 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Gerade im Familienrecht hängt viel vom Einzelfall ab, und Standesämter gehen mit ungewöhnlichen Konstellationen unterschiedlich um.
Was die Grundregel konkret heißt, zeigen ein paar typische Fälle. Sie sind vereinfacht, echte Familien sind oft komplizierter.
Für viele trans Eltern fühlt sich das falsch an. Ein Vater, der in den Unterlagen seines Kindes als Mutter auftaucht, erlebt das oft als Misgendering durch den Staat. Trotzdem ist diese Eintragung die Grundlage deiner rechtlichen Elternschaft. Sorgerecht, Unterhalt und Erbrecht hängen daran, nicht an der Bezeichnung, die du dir wünschen würdest.
Die Geburtsurkunde deines Kindes zeigt dich als Mutter oder Vater, je nach deiner Rolle bei Zeugung oder Geburt. Diese Urkunde begleitet das Kind lange: bei der Anmeldung in der Kita, bei der Einschulung, beim Antrag auf Kindergeld, später beim eigenen Ausweis. Wer die Urkunde sieht und dich kennt, kann daraus schließen, dass du trans bist.
Das Offenbarungsverbot bewahrt dich davor, dass dein alter Eintrag und deine alten Vornamen ohne Grund ans Licht kommen. Wer die Urkunde zu sehen bekommt, darf das nicht weitertragen oder ausforschen. Praktisch hilft es trotzdem, die Urkunde nur dort vorzulegen, wo sie wirklich verlangt wird. Wie Vornamen und Angaben in der Urkunde in deinem konkreten Fall erscheinen, kläre am besten vorab mit dem Standesamt oder einer Beratungsstelle. Für deine eigenen Unterlagen hilft der Ratgeber zu neuen Dokumenten und Ausweisen.
Dass das Abstammungsrecht nicht zum Selbstbestimmungsgesetz passt, ist bekannt. Eine Reform ist seit Jahren im Gespräch, beschlossen ist sie Stand November 2026 nicht. Zur gleichen Baustelle gehört die Frage, ob bei zwei Müttern die Partnerin der gebärenden Person automatisch zweiter Elternteil wird. Heute geht das in solchen Fällen nur über eine Adoption.
Warum ist das überhaupt so geregelt? Die Regeln zur Abstammung im Bürgerlichen Gesetzbuch stammen aus einer Zeit, in der man selbstverständlich davon ausging, dass die gebärende Person eine Frau ist und der zeugende Elternteil ein Mann. Beim Selbstbestimmungsgesetz blieben diese Regeln außen vor. Das hat einen Vorteil: Bestehende Eltern-Kind-Verhältnisse geraten durch eine Änderung des Eintrags nicht ins Wanken. Der Nachteil liegt auf der Hand. Die Urkunde deines Kindes passt oft nicht zu dem, wer du bist.
Wie eine Reform aussehen wird und ob sie trans und nicht-binäre Eltern ausdrücklich berücksichtigt, ist offen. Aus der Community kommt seit langem die Forderung, dass Eltern mit ihrem aktuellen Geschlecht oder neutral eingetragen werden können. Bis sich etwas ändert, gilt die Grundregel oben.
Im Alltag zählt weniger die Urkunde als die Frage, wie du dich als Elternteil vorstellst. Kita und Schule arbeiten mit Formularen, auf denen oft „Mutter“ und „Vater“ steht. Viele Einrichtungen akzeptieren, dass du dich dort so einträgst, wie du im Leben deines Kindes vorkommst. Frag einfach nach, ob das Formular eine andere Bezeichnung zulässt. Bei Anmeldung, Abholberechtigung oder Notfallkontakt zählt vor allem, dass Name und Ausweis zusammenpassen.
Bei Behörden wie der Familienkasse oder der Elterngeldstelle zählen dagegen die Daten aus der Urkunde. Es kann also passieren, dass Formulare und Bescheide dich in der eingetragenen Rolle führen. Das ist ärgerlich, entspricht aber meist der aktuellen Rechtslage. Ein kurzer Hinweis, wie du angesprochen werden möchtest, hilft trotzdem oft, gerade in Briefen und am Telefon.
Kinder kommen mit solchen Fragen oft leichter zurecht als Erwachsene. Was sie brauchen, ist ein Gefühl von Sicherheit: dass ihre Familie in Ordnung ist, so wie sie ist.
Für nicht-binäre Eltern ist die Lage besonders unbefriedigend. Eine neutrale Bezeichnung wie „Elternteil“ sieht das Abstammungsrecht bisher nicht vor. Wer gebärt, ist Mutter, wer zeugt, ist Vater, auch wenn der eigene Eintrag divers lautet oder gestrichen ist. Was der Eintrag divers oder ohne Angabe sonst bedeutet, erklärt der Artikel zu divers und keine Angabe.
Im Alltag haben nicht-binäre Eltern mehr Spielraum, als die Urkunde vermuten lässt. Viele erfinden eigene Bezeichnungen, die Kinder dann ganz selbstverständlich nutzen. In der Kita kann ein kurzer Satz wie „Ich bin weder Mama noch Papa, unser Kind nennt mich bei meinem Namen“ schon viel klären.
Trans und nicht-binäre Menschen können Kinder adoptieren oder Pflegekinder aufnehmen. Ein Ausschluss wegen der Geschlechtsidentität ist nicht vorgesehen. Jugendämter und Adoptionsvermittlungen prüfen bei allen Bewerber*innen, ob sie einem Kind ein sicheres Zuhause bieten können. Das Verfahren ist gründlich und kann lange dauern. Vorurteile können in solchen Verfahren trotzdem eine Rolle spielen. Eine Beratungsstelle mit Erfahrung kann dich vorbereiten und begleiten.
Wenn du dir ein leibliches Kind wünschst, lohnt sich ein früher Blick auf das Thema Fruchtbarkeit, am besten vor Beginn einer Hormontherapie oder vor Operationen. Was es dabei zu beachten gibt, steht im Artikel zum Kinderwunsch. Fragen rund um Beziehung und Familie greift der Text zu Partnerschaft auf. Weitere Fragen rund um Gesetze und Ämter beantwortet der Bereich Recht und Behörden.
Nach aktuellem Recht in aller Regel nicht. Die Eintragung hängt an der Rolle bei der Geburt, und daran ändert auch ein späterer Wechsel deines Eintrags nichts. Ob eine künftige Reform des Abstammungsrechts das ermöglicht, ist Stand November 2026 offen. Wenn dich die Eintragung im Alltag belastet, kann eine Beratungsstelle mit dir überlegen, wie du die Urkunde möglichst selten vorlegen musst.
Eine Pflicht gibt es nicht, aber viele Familien entscheiden sich für Offenheit. Kinder spüren Geheimnisse oft früher, als Erwachsene denken, und erfahren es oft ohnehin, etwa über Verwandte oder alte Fotos. Wie und wann du es erzählst, hängt vom Alter deines Kindes ab. Kleine Kinder brauchen einfache Worte, ältere Kinder vertragen mehr Erklärung. Beratungsstellen haben dafür oft gute Bücher und Ideen.
Deine Geschlechtsidentität allein ist kein Grund, dir das Sorgerecht zu entziehen oder es einzuschränken. Für Gerichte zählt in Sorgerechtsfragen das Kindeswohl. Bei Trennungen kommt es trotzdem vor, dass ein Elternteil die Transition des anderen als Argument benutzt. Wenn das droht, hol dir früh Unterstützung bei Anwält*innen für Familienrecht, die mit dem Thema vertraut sind, und bei einer trans Beratungsstelle.
Für die medizinische Behandlung selbst kommt es vor allem auf deinen Körper und deine Gesundheit an, nicht auf den Eintrag im Register. Praktische Fragen können aber auftauchen, etwa bei Formularen der Kinderwunschpraxis oder bei der Kostenübernahme. Wie die Kasse solche Behandlungen bei trans Menschen handhabt, ist im Einzelfall zu klären. Frag früh bei Praxis und Krankenkasse nach und hol dir bei Bedarf Unterstützung von einer Beratungsstelle.
Wir bieten keine Beratung an. Es gibt aber Menschen, die genau dafür da sind, kostenlos und auf Wunsch anonym.