Recht
Das Transsexuellengesetz: wie trans Menschen früher ihren Eintrag ändern mussten
Über 40 Jahre lang brauchten trans Menschen in Deutschland zwei Gutachten und einen Gerichtsbeschluss, um Vornamen oder Geschlechtseintrag zu ändern. Hier steht, wie das TSG funktionierte, woran es scheiterte und was davon heute noch gilt.
Ein Gesetz aus dem Jahr 1980
Bevor es das Selbstbestimmungsgesetz gab, regelte in Deutschland das Transsexuellengesetz, kurz TSG, wie trans Menschen ihren Vornamen und ihren Eintrag ändern konnten. Der offizielle Name war lang: Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen. Beschlossen wurde es 1980, in Kraft trat es am 1. Januar 1981. Es galt bis Ende Oktober 2024, also über vier Jahrzehnte.
Für seine Zeit war das Gesetz ein Fortschritt. Vorher gab es keinen geregelten Weg, und Deutschland gehörte zu den frühen Ländern mit einer eigenen gesetzlichen Lösung. Gleichzeitig spiegelte es den Blick der damaligen Medizin: Trans zu sein galt als Krankheit, die Fachleute feststellen mussten. Dieser Gedanke zog sich durch das ganze Verfahren, bis zum Ende.
Der Begriff „transsexuell“ im Namen gilt heute als veraltet. Er klingt nach Sexualität, obwohl es um Geschlechtsidentität geht. Warum sich die Sprache verändert hat, erklärt der Artikel zu veralteten Begriffen. Hier geht es um den Ablauf, um die Kritik und darum, was vom TSG heute noch übrig ist.
So lief ein Verfahren nach dem TSG ab
Wer früher etwas ändern wollte, stellte einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Also kein Standesamt und keine einfache Erklärung, sondern ein Gerichtsverfahren. Das Gericht beauftragte dann zwei Sachverständige, die unabhängig voneinander ein Gutachten schreiben mussten. Meist waren das Psychiater*innen oder Psychotherapeut*innen.
In den Gutachten ging es um die Frage, ob sich die Person dauerhaft dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt und ob sich das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird. Dafür gab es Gespräche, oft mehrere, und häufig Fragebögen. Danach hörte das Gericht die Person an und entschied. Erst mit dem Beschluss konnte das Standesamt den Namen oder den Eintrag im Register ändern.
Das alles kostete Zeit und Geld. Verfahren dauerten häufig viele Monate, manchmal länger. Die Kosten für Gericht und Gutachten trugen in der Regel die Antragstellenden selbst. Wer wenig Geld hatte, konnte Verfahrenskostenhilfe beantragen, musste dafür aber noch mehr Unterlagen offenlegen.
Kleine Lösung und große Lösung
Das TSG kannte zwei Wege, die man umgangssprachlich so nannte. Die kleine Lösung war die reine Vornamensänderung. Der Geschlechtseintrag blieb, wie er war, aber im Alltag konnte die Person mit dem passenden Namen leben. Die große Lösung war die gerichtliche Feststellung, dass die Person rechtlich dem anderen Geschlecht angehört. Damit änderte sich auch der Eintrag im Geburtenregister.
Für die große Lösung verlangte das Gesetz ursprünglich weit mehr als Gutachten. Die Person durfte nicht verheiratet sein, musste dauerhaft fortpflanzungsunfähig sein und sich einer Operation unterzogen haben, die das äußere Erscheinungsbild angleicht. Wer verheiratet war, musste sich also scheiden lassen. Wer eigene Kinder bekommen wollte, musste darauf verzichten.
Wichtig für die Einordnung: Das TSG kannte nur männlich und weiblich. Einen Eintrag divers oder ohne Angabe ermöglichte es nicht. Für nicht-binäre Menschen bot das Gesetz deshalb nie einen passenden Weg.
Was das Bundesverfassungsgericht kippte
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des TSG mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Anlass waren meist Fälle von trans Menschen, deren Leben an den starren Regeln hängen blieb. Die Entscheidungen betrafen über die Jahre ganz verschiedene Punkte, etwa Altersgrenzen, die Lage von verheirateten Menschen und die Frage, ob auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit das Gesetz nutzen können.
Die bekannteste Entscheidung fiel 2011. Das Gericht erklärte unter anderem die Pflicht zu Operation und Unfruchtbarkeit für verfassungswidrig. Niemand durfte mehr gezwungen werden, sich operieren oder unfruchtbar machen zu lassen, um rechtlich im passenden Geschlecht zu leben. Seitdem durften diese Voraussetzungen nicht mehr angewendet werden.
Übrig blieb der Kern: zwei Gutachten und ein Gericht. Das Gesetz war damit an vielen Stellen durchlöchert, wurde aber nie grundlegend neu geschrieben. Bis zuletzt standen manche Vorschriften noch im Text, obwohl sie längst nicht mehr galten. Wer das Gesetz las, ohne die Urteile zu kennen, bekam ein falsches Bild.
Warum so viele das TSG als entwürdigend erlebten
Die Kritik am TSG war alt und kam von vielen Seiten: aus der Community, von Beratungsstellen, aus Teilen der Fachwelt. Im Zentrum stand die Begutachtung. Viele Betroffene berichteten von sehr persönlichen Fragen, etwa zu Kindheit, Sexualität, Beziehungen oder Kleidung. Das sind Fragen, die mit einem Namen im Ausweis wenig zu tun haben.
- Fremdbestimmung: Andere entschieden darüber, ob eine Person „wirklich“ trans ist.
- Kosten: Gericht und zwei Gutachten waren für viele eine große finanzielle Hürde.
- Dauer: Die Wartezeit hielt Menschen lange in Papieren fest, die nicht zu ihnen passten.
- Pathologisierung: Das Verfahren behandelte trans Sein als etwas Krankhaftes, das geprüft werden muss.
- Glückssache: Wie streng oder wie respektvoll es zuging, hing stark davon ab, an wen man geriet.
Ein oft genanntes Argument: Die Gutachten bestätigten in aller Regel, was die Menschen ohnehin über sich wussten. Wenn das Ergebnis so selten anders ausfällt, wozu dann der ganze Aufwand? Befürworter*innen der Begutachtung hielten dagegen, dass eine fachliche Prüfung vor so einem Schritt Sicherheit gibt. Diese Debatte prägt bis heute auch den Streit um das neue Recht.
Das Ende: vom TSG zum Selbstbestimmungsgesetz
Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz, kurz SBGG. Es ersetzt das TSG vollständig. Statt Gutachten und Gericht gibt es eine Erklärung beim Standesamt, die drei Monate vorher angemeldet wird. Kein Attest, keine Begutachtung. Möglich sind männlich, weiblich, divers und keine Angabe.
Ganz ohne Regeln ist auch das neue Recht nicht. Nach einer Änderung gilt ein Jahr Sperrfrist, und für Minderjährige gibt es eigene Vorgaben. Politisch ist das SBGG umstritten. Stand November 2026 läuft eine Evaluation, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. Einen Überblick über alle Rechtsfragen findest du im Bereich Recht und Behörden.
Eine Sache fällt mit dem TSG weg: Eine Vornamensänderung allein, ohne neuen Eintrag, regelt das SBGG nicht. Die alte kleine Lösung hat also keinen direkten Nachfolger. Was in so einem Fall möglich ist, steht im Artikel zur Vornamensänderung.
Was aus alten TSG-Entscheidungen wird
Viele fragen sich, ob ihre Änderung von damals noch zählt. Die kurze Antwort: ja. Gerichtsbeschlüsse nach dem TSG gelten weiter. Wer vor November 2024 Vornamen oder Eintrag geändert hat, muss nichts neu beantragen und nichts bestätigen lassen. Die Einträge im Register bleiben, wie sie sind.
Wer heute etwas anderes möchte, kann den Weg über das SBGG gehen. Ein typischer Fall wäre eine Person, die damals nur die kleine Lösung gemacht hat und jetzt auch den Eintrag ändern will. Oder jemand hat unter dem TSG von männlich zu weiblich gewechselt und merkt heute, dass divers oder keine Angabe besser passt. Dann gelten die normalen Regeln des SBGG, mit Anmeldung, Wartezeit und Erklärung.
Schon das TSG kannte ein Verbot, frühere Vornamen ohne Zustimmung offenzulegen. Heute regelt das SBGG ein Offenbarungsverbot für frühere Vornamen und Einträge. Wie die Geschichte von trans Menschen in Deutschland weiter zurückreicht, erzählt der Artikel zur Geschichte der trans Bewegung. Bei Fragen zu deinem eigenen Fall helfen Beratungsstellen, denn dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Was das für Menschen bedeutet, die heute im Rentenalter sind, beschreibt der Artikel über das Älterwerden als trans Person.
Häufige Fragen
Muss ich nach einer TSG-Änderung meine Dokumente neu beantragen?
Nein, nicht wegen des Gesetzeswechsels. Ausweise und Urkunden, die nach einem TSG-Beschluss ausgestellt wurden, bleiben gültig, bis sie regulär ablaufen. Neue Papiere brauchst du nur, wenn du über das SBGG etwas änderst, etwa den Eintrag auf divers. Falls eine Stelle deinen alten Beschluss nicht kennt oder anzweifelt, hilft eine Kopie der Entscheidung oder eine Auskunft des Standesamts.
Warum hieß es Transsexuellengesetz und nicht Transgendergesetz?
Der Name stammt aus einer Zeit, in der Medizin und Recht von „Transsexualität“ sprachen und sie als Krankheit verstanden. Begriffe wie „transgender“ oder „trans“ setzten sich im Deutschen erst später durch. Heute meiden viele das alte Wort, weil es nach Sexualität klingt. In historischen Texten, in alten Beschlüssen und im Gesetzesnamen begegnet es dir trotzdem noch.
Kann ich meinen Eintrag nach einer TSG-Änderung wieder zurückändern?
Ja, über das SBGG. Die Erklärung beim Standesamt steht allen offen, auch Menschen, die früher nach dem TSG geändert haben. Du meldest sie drei Monate vorher an, danach greift die Sperrfrist von einem Jahr. Ob du zum früheren Eintrag zurückkehrst oder einen ganz anderen wählst: Gründe musst du dem Standesamt nicht nennen. Bei Unsicherheit hilft eine Beratungsstelle.
Warum hat es so lange gedauert, das TSG abzuschaffen?
Reformideen gab es seit vielen Jahren, mehrere Anläufe blieben aber in der politischen Diskussion stecken. Die Teile, die das Verfassungsgericht kippte, wurden meist nur nicht mehr angewendet, statt das Gesetz neu zu schreiben. Das war bequemer als eine echte Reform. Erst mit dem SBGG kam der grundlegende Wechsel, und auch der ist politisch bis heute umstritten.
Passt dazu
Du brauchst gerade jemanden zum Reden?
Wir bieten keine Beratung an. Es gibt aber Menschen, die genau dafür da sind, kostenlos und auf Wunsch anonym.
- TelefonSeelsorge, rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111
- Queere Anlaufstellen in deiner Nähe findest du im Überblick zu Beratung und Selbsthilfe.