Alltag
Vornamen ändern: Wie du zu deinem neuen Namen kommst
Nach dem Selbstbestimmungsgesetz änderst du deine Vornamen zusammen mit dem Geschlechtseintrag. Hier steht, welche Namen möglich sind, wie der Ablauf aussieht und was danach passiert.
Warum Vorname und Eintrag zusammengehören
Für viele trans und nicht-binäre Menschen ist der neue Vorname der wichtigste Teil der ganzen Änderung. Er steht auf jedem Brief, jeder Karte, jedem Namensschild. Nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist die Vornamensänderung an den Geschlechtseintrag gekoppelt. Du gibst beim Standesamt eine Erklärung ab, in der du sagst, welcher Eintrag künftig gelten soll und welche Vornamen du tragen wirst. Beides geschieht in einem Schritt. Wie du zu deinem neuen Namen kommst, hängt also eng damit zusammen, welchen Eintrag du wählst.
Das hat eine Folge, die viele überrascht: Eine Vornamensänderung allein, ohne Änderung des Eintrags, regelt das SBGG nicht. Wer nur einen neuen Namen will, den Eintrag aber behalten möchte, muss einen anderen Weg gehen. Dazu weiter unten mehr. Dein Familienname ist von all dem übrigens nicht betroffen. Es geht nach dem SBGG nur um die Vornamen.
Welche Namen zum Eintrag passen
Die Grundregel ist einfach: Deine Vornamen müssen zum gewählten Eintrag passen. Wer den Eintrag weiblich wählt, braucht also Vornamen, die als weiblich oder neutral gelten. Bei männlich gilt das Gleiche umgekehrt. Einen Vornamen, der eindeutig für das jeweils andere Geschlecht steht, akzeptiert das Standesamt in der Regel nicht.
Schwieriger wird es bei Namen, deren Zuordnung nicht eindeutig ist. Manche Namen gelten in einem Land als männlich und in einem anderen als weiblich. Andere sind ganz neu oder sehr selten. In solchen Grenzfällen entscheidet das Standesamt. Wenn du einen ungewöhnlichen Namen im Kopf hast, frag am besten schon bei der Anmeldung nach, ob er so durchgeht. Das erspart dir eine böse Überraschung am Tag der Erklärung.
Du kannst einen oder mehrere Vornamen wählen. Manche behalten einen bisherigen Namen, der neutral ist oder zum neuen Eintrag passt, als zweiten Vornamen. Andere wollen nichts Altes mehr im Ausweis haben. Beides ist in Ordnung.
Mehr Freiheit bei divers und keine Angabe
Wählst du den Eintrag divers oder lässt du ihn streichen, bist du bei den Vornamen freier. Dann sind neutrale Vornamen möglich, und du kannst Namen frei kombinieren, auch solche, die jeweils eher männlich und eher weiblich gelesen werden. Eine nicht-binäre Person könnte zum Beispiel einen eher weiblichen und einen eher männlichen Vornamen nebeneinander tragen.
Diese Freiheit ist für viele ein Grund, sich für einen dieser Einträge zu entscheiden. Sie bringt aber auch die Folgen mit sich, die der Eintrag selbst hat, etwa das X im Reisepass. Was das im Alltag heißt, steht im Artikel zu divers und keine Angabe.
Noch ein Punkt, der oft verwechselt wird: Pronomen werden nirgends amtlich eingetragen. Ob du „sie“, „er“, ein anderes Pronomen oder gar keins möchtest, steht weder im Register noch im Ausweis. Das sagst du den Menschen um dich herum selbst, unabhängig davon, welchen Vornamen und welchen Eintrag du gewählt hast.
So läuft es beim Standesamt
Der Ablauf ist derselbe wie bei der Änderung des Eintrags, weil beides zusammen passiert. In Kurzform:
- Zuerst kündigst du beim Standesamt an, dass du die Erklärung abgeben möchtest.
- Danach wartest du drei Monate. Das ist gesetzlich so vorgesehen.
- Beim Termin erklärst du den neuen Eintrag und deine neuen Vornamen.
- Die Änderung wird im Personenstandsregister eingetragen. Danach bekommst du neue Urkunden.
Ein Gutachten, ein ärztliches Attest oder ein Gericht brauchst du nicht. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Kommune, frag also vorher nach. Die Details, auch zu Fristen und Sonderregeln für Minderjährige, findest du im Artikel zum Selbstbestimmungsgesetz. Wichtig für die Namenswahl: Nach der Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. Wenn du dich beim Namen vertust, kannst du nicht gleich nachbessern. Nimm dir für die Wahl also lieber etwas mehr Zeit.
Nach der Änderung: Urkunden, Papiere und Umfeld
Mit der Eintragung im Register ist dein neuer Vorname rechtlich gültig. Im Alltag beginnt die Arbeit aber erst. Personalausweis und Reisepass beantragst du neu, danach folgen Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen und viele andere Stellen. Eine Checkliste dafür bietet der Ratgeber zum Ändern von Ausweisen und Zeugnissen.
Dein alter Name ist ab jetzt geschützt. Das Offenbarungsverbot sagt: Frühere Vornamen dürfen nicht ohne deine Zustimmung offenbart oder ausgeforscht werden. Das gibt dir Rückenwind, wenn eine Stelle zögert, Unterlagen umzustellen. Wie du im Umfeld mit dem alten Namen umgehst und warum es verletzt, wenn andere ihn weiter benutzen, erklärt der Artikel zum Deadname.
Freund*innen, Familie und Kolleg*innen brauchen oft eine Weile, bis der neue Name sitzt. Versprecher passieren. Wer sich bemüht und sich kurz korrigiert, macht es richtig. Wer den alten Namen absichtlich weiter nutzt, nicht.
Nur den Namen ändern? Die allgemeine Namensänderung
Neben dem SBGG gibt es in Deutschland seit Langem die allgemeine öffentlich-rechtliche Namensänderung aus wichtigem Grund. Sie ist nicht für trans und nicht-binäre Menschen gemacht, sondern für ganz unterschiedliche Fälle. Anders als beim SBGG reicht dort keine Erklärung. Eine Behörde prüft, ob ein wichtiger Grund vorliegt, und entscheidet im Einzelfall. Zuständig ist die Namensänderungsbehörde. Welche Stelle das bei dir ist, erfährst du bei deiner Stadt oder Gemeinde.
Ob dieser Weg für dich infrage kommt, wenn du deinen Eintrag behalten, aber einen neuen Vornamen tragen willst, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Hürden sind deutlich höher als beim SBGG, und der Ausgang ist offen. Hier lohnt sich eine Beratung. Für den Alltag gibt es außerdem den Ergänzungsausweis der dgti. Er zeigt deinen gewählten Namen mit Foto, ändert aber rechtlich nichts.
Den richtigen Namen finden
Viele probieren ihren neuen Namen erst einmal aus, bevor sie zum Standesamt gehen. Im Freundeskreis, in einer Selbsthilfegruppe, online oder beim Bestellen im Café. So merkst du, ob du dich angesprochen fühlst und ob der Name im Alltag funktioniert. Manche suchen einen Namen mit Bezug zur Familie, andere wollen einen ganz neuen Anfang.
Ein paar Fragen helfen bei der Auswahl: Passt der Name zu dem Eintrag, den du wählen willst? Wie klingt er zusammen mit deinem Nachnamen? Kannst du ihn dir in zwanzig Jahren noch vorstellen? Auch ganz praktische Dinge spielen eine Rolle. Schreib den Namen ein paar Mal auf, unterschreib damit, sag ihn am Telefon. Überleg, ob Menschen ihn richtig schreiben, wenn sie ihn nur hören, und wie er in anderen Sprachen klingt, falls du oft im Ausland bist. Ein Name, den du ständig buchstabieren musst, kann trotzdem der richtige sein. Gut ist nur, wenn du das vorher weißt. Mehr Anregungen und Wege zur Namenssuche sammelt der Artikel Einen neuen Namen finden.
Alle Angaben entsprechen dem Stand von November 2026 und sind keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem Fall helfen das Standesamt, Beratungsstellen oder Anwält*innen mit Erfahrung im Thema. Weitere Themen rund um Ämter und Gesetze findest du in der Übersicht Recht für trans und nicht-binäre Menschen.
Häufige Fragen
Kann ich meinen alten Vornamen als zweiten Namen behalten?
Das hängt davon ab, ob der alte Name zum neuen Eintrag passt. Ist er neutral oder passt er zum gewählten Geschlecht, kann er bleiben. Bei divers oder keine Angabe bist du freier in der Kombination. Ob ein bestimmter Name im Einzelfall durchgeht, entscheidet das Standesamt. Frag am besten bei der Anmeldung nach, dann weißt du rechtzeitig Bescheid.
Muss ich einen Grund für meinen neuen Vornamen angeben?
Nein. Nach dem SBGG musst du weder begründen, warum du deinen Eintrag änderst, noch warum du einen bestimmten Vornamen wählst. Du versicherst lediglich, dass der neue Eintrag deiner Geschlechtsidentität am besten entspricht und dass dir die Tragweite bewusst ist. Das Standesamt prüft nur, ob der Name zum Eintrag passt und die Formalien stimmen.
Ändert sich mit dem Vornamen auch mein Nachname?
Nein. Das SBGG betrifft nur Vornamen und Geschlechtseintrag. Dein Familienname bleibt so, wie er ist. Wer auch den Nachnamen ändern möchte, etwa bei einer Heirat oder aus anderen Gründen, braucht dafür eigene Wege, die mit dem SBGG nichts zu tun haben. Bei Fragen dazu hilft das Standesamt oder eine Beratungsstelle weiter.
Darf ich meinen neuen Namen schon vor der Änderung im Alltag nutzen?
Ja. Im Freundeskreis, in Vereinen oder online kannst du dich nennen, wie du möchtest. Manche Arbeitgeber, Schulen und Hochschulen sind bereit, einen gewählten Namen schon vorher etwa für E-Mail-Adresse oder Namensschild zu verwenden. Bei Verträgen und Behörden zählt dagegen der Name im Register. Für die Zwischenzeit hilft vielen der Ergänzungsausweis der dgti.
Passt dazu
Du brauchst gerade jemanden zum Reden?
Wir bieten keine Beratung an. Es gibt aber Menschen, die genau dafür da sind, kostenlos und auf Wunsch anonym.
- TelefonSeelsorge, rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111
- Queere Anlaufstellen in deiner Nähe findest du im Überblick zu Beratung und Selbsthilfe.