Alltag
Kinder und Jugendliche: was das Selbstbestimmungsgesetz für dich vorsieht
Auch Kinder und Jugendliche können Vornamen und Geschlechtseintrag ändern, aber nicht allein. Hier steht, wer mitentscheidet, was das Gesetz nicht regelt und an wen du dich wenden kannst.
Das Grundprinzip: Änderung ja, aber mit Erwachsenen
Das Selbstbestimmungsgesetz gilt seit dem 1. November 2024 auch für Minderjährige. Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen beim Standesamt ändern lassen. Anders als Erwachsene entscheiden sie das aber nicht allein. Die Sorgeberechtigten, meistens die Eltern, sind grundsätzlich beteiligt.
Ansonsten gilt dasselbe wie für Erwachsene. Die Erklärung muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Zur Wahl stehen männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Die Vornamen müssen zum Eintrag passen. Und nach einer Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr.
Alles hier ist allgemeine Information zu den Regeln unter 18, Stand November 2026. Es ersetzt keine Rechtsberatung. In schwierigen Fällen, etwa bei Streit in der Familie, helfen Beratungsstellen und Anwält*innen für Familienrecht.
Unter 14 und ab 14: wer die Erklärung abgibt
Was das Gesetz für dich vorsieht, hängt vor allem von deinem Alter ab. Die wichtigste Grenze liegt beim 14. Geburtstag.
| Alter | Wer gibt die Erklärung ab? | Was braucht es zusätzlich? |
|---|---|---|
| unter 14 | die Sorgeberechtigten für das Kind | die Versicherung über eine Beratung |
| ab 14 bis 18 | die jugendliche Person selbst | die Zustimmung der Sorgeberechtigten (oder deren Ersatz durch das Familiengericht) und die Versicherung über eine Beratung |
Ab 14 bist du also selbst die Person, die beim Standesamt erklärt, welcher Eintrag künftig gelten soll. Ohne die Zustimmung deiner Sorgeberechtigten geht es aber nicht. Bei Kindern unter 14 sollte die Entscheidung trotzdem nicht über ihren Kopf hinweg fallen. Gute Eltern nehmen ernst, was ihr Kind sagt und wie es sich selbst sieht.
Wenn die Eltern nicht zustimmen: das Familiengericht
Was passiert, wenn du 15 bist, dir sicher bist und deine Eltern Nein sagen? Dann kann das Familiengericht ihre Zustimmung ersetzen. Das Gericht tut das, wenn die Änderung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es prüft also nicht, ob du „wirklich“ trans bist, sondern ob die Änderung dir schaden würde.
Ein solches Verfahren ist ein großer Schritt, gerade innerhalb einer Familie. Viele Jugendliche versuchen es deshalb zuerst mit Gesprächen, manchmal mit Hilfe einer Beratungsstelle oder des Jugendamts. Wenn du über den Weg zum Gericht nachdenkst, lass dich vorher beraten. Wie man das Gespräch mit den Eltern überhaupt angeht, steht im Ratgeber zum Coming-out bei den Eltern.
Die Versicherung über eine Beratung
Bei Minderjährigen gehört zur Erklärung eine Versicherung, dass eine Beratung stattgefunden hat. Das ist bei Erwachsenen nicht vorgesehen. Gemeint ist kein Gutachten und keine Prüfung, ob jemand trans ist. Die Beratung soll sicherstellen, dass das Kind oder die jugendliche Person und die Familie gut informiert entscheiden.
Welche Stellen eine solche Beratung anbieten und was sie umfasst, kannst du beim Standesamt oder bei einer trans Beratungsstelle erfragen. Viele Beratungsstellen haben inzwischen Erfahrung damit und kennen die Fragen, die Familien in dieser Lage haben. Adressen findest du über Beratung und Selbsthilfe.
Was das SBGG nicht regelt: Medizin
Das SBGG ist ein reines Personenstandsgesetz. Es sagt nichts über Pubertätsblocker, Hormone oder Operationen. Ein geänderter Eintrag heißt nicht, dass medizinisch etwas passieren muss, und umgekehrt.
Für die medizinische Seite gibt es seit 2025 eine Leitlinie für Kinder und Jugendliche in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie sieht vor Beginn der Pubertät keine Hormone und keine Blocker vor. Pubertätsblocker kommen frühestens ab dem Pubertätsstadium Tanner 2 in Frage, nach sorgfältiger Diagnostik und unter Beteiligung von Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie Kinderhormonmedizin (pädiatrische Endokrinologie). Die Evidenzlage gilt als begrenzt. England, Schweden und Finnland gehen deutlich restriktiver vor. Mehr dazu, ehrlich und mit allen Unsicherheiten, steht im Artikel zu Pubertätsblockern.
Soziale Transition in Familie und Schule
Lange vor jeder Behörde steht für viele Kinder und Jugendliche die soziale Transition. Gemeint sind ein anderer Name im Alltag, andere Pronomen, Kleidung, Frisur. Dafür braucht es kein Gesetz und keinen Antrag. Es ist eine Sache zwischen dir, deiner Familie, deinen Freund*innen und vielleicht der Schule. Und anders als vieles andere lässt sich die soziale Transition jederzeit anpassen.
In der Schule hängt viel davon ab, wie offen die Schulleitung ist. Viele Schulen nutzen den gewählten Namen schon vor der amtlichen Änderung, die Regeln unterscheiden sich aber je nach Land und Schule. Einen Überblick gibt der Artikel zu Schule und Studium. Für Eltern, die ihr Kind begleiten wollen und selbst noch Fragen haben, gibt es den Ratgeber Mein Kind ist trans.
Deine Rechte gegenüber den Eltern und wo du Hilfe findest
Eltern haben das Sorgerecht und treffen viele Entscheidungen für dich. Dieses Recht ist aber kein Freibrief. Eltern sollen dabei berücksichtigen, wie reif du bist und was du selbst willst, und mit dem Alter wächst dein Mitspracherecht. Kinder haben in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Demütigungen, Drohungen und Schläge sind nicht erlaubt, auch nicht als Reaktion auf ein Coming-out.
Behandlungen mit dem Ziel, dir deine Geschlechtsidentität auszureden, sogenannte Konversionsbehandlungen, sind bei Minderjährigen in Deutschland verboten. Das gilt auch, wenn die Eltern sie wollen.
Wenn es zu Hause schwierig wird, musst du da nicht allein durch. Diese Stellen helfen dir weiter:
- Nummer gegen Kummer: Unter 116 111 sprichst du kostenlos und anonym mit Menschen, die zuhören. Mehr auf nummergegenkummer.de. Für Eltern gibt es dort das Elterntelefon unter 0800 111 0 550.
- Jugendamt: Du kannst dich selbst ans Jugendamt wenden und dich dort beraten lassen, auch ohne dass deine Eltern davon wissen. In einer akuten Notlage kann es dich vorübergehend woanders unterbringen.
- Beratungsstellen: Queere Jugendzentren und trans Beratungsstellen kennen solche Situationen.
- Notfall: Wenn du in Gefahr bist, ruf die 112.
Die Debatte um Jugendliche und das Gesetz
Die Regeln für Minderjährige gehören zu den umstrittensten Teilen des SBGG. Kritiker*innen halten es für zu früh, dass Jugendliche ab 14 ihren Eintrag ändern können, und befürchten übereilte Entscheidungen. Befürworter*innen verweisen darauf, dass Eltern beteiligt sind, eine Beratung nötig ist und es nur um den Eintrag geht, nicht um Medizin.
Aus der Community kommt Kritik aus der anderen Richtung. Sie bemängelt, dass Jugendliche ohne die Zustimmung ihrer Eltern kaum weiterkommen und der Weg über das Familiengericht für viele eine sehr hohe Hürde ist. Gerade Jugendliche aus ablehnenden Familien, so das Argument, bleiben damit oft bis zum 18. Geburtstag mit einem Eintrag, der nicht zu ihnen passt. Beide Seiten berufen sich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, ziehen daraus aber gegensätzliche Schlüsse.
CDU/CSU und SPD haben 2025 eine Evaluation des Gesetzes vereinbart, mit besonderem Blick auf Kinder und Jugendliche. Stand November 2026 ist sie an ein Institut vergeben, Ergebnisse liegen noch nicht vor. Ob sich die Regeln ändern, ist offen. Mehr zu Ämtern, Papieren und Rechten findest du unter Recht und Behörden.
Häufige Fragen
Kann ich mit 16 heimlich beim Standesamt meinen Eintrag ändern?
Nein. Ab 14 gibst du die Erklärung zwar selbst ab, aber ohne die Zustimmung deiner Sorgeberechtigten oder eine Entscheidung des Familiengerichts geht es nicht. Was du ohne Erlaubnis tun kannst: dich beraten lassen, dich informieren und überlegen, wie du das Gespräch mit deinen Eltern angehen willst. Eine Beratungsstelle kann dich dabei begleiten, ohne dass deine Eltern sofort davon erfahren.
Was passiert, wenn meine Eltern getrennt sind und nur einer zustimmt?
Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen in der Regel beide zustimmen. Stimmt nur ein Elternteil zu, kann das Familiengericht entscheiden. Dabei kommt es wieder darauf an, ob die Änderung dem Kindeswohl widerspricht. Solche Fälle sind kompliziert und hängen stark von der Situation ab. Lass dich deshalb früh von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen für Familienrecht unterstützen.
Ändert sich mit 18 etwas für mich?
Ja. Mit 18 bist du volljährig und brauchst für die Erklärung beim Standesamt niemanden mehr. Auch die Versicherung über eine Beratung fällt dann weg. Es gelten dieselben Regeln wie für alle Erwachsenen: Anmeldung drei Monate vorher, danach ein Jahr Sperrfrist. Viele nutzen die Zeit davor, um sich zu informieren, damit es mit 18 schnell gehen kann.
Darf das Jugendamt meinen Eltern sagen, dass ich mich gemeldet habe?
Du hast das Recht, dich beim Jugendamt beraten zu lassen, ohne dass deine Eltern vorher davon erfahren. Wie es danach weitergeht, hängt von deiner Situation ab. In vielen Fällen wird das Jugendamt irgendwann auch mit der Familie sprechen, vor allem wenn es um längerfristige Hilfe geht. Frag am Anfang offen nach, was vertraulich bleibt und was nicht. Dann kannst du selbst entscheiden, was du erzählst.
Passt dazu
Du brauchst gerade jemanden zum Reden?
Wir bieten keine Beratung an. Es gibt aber Menschen, die genau dafür da sind, kostenlos und auf Wunsch anonym.
- TelefonSeelsorge, rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111
- Queere Anlaufstellen in deiner Nähe findest du im Überblick zu Beratung und Selbsthilfe.