Für spezielle Aufgaben und für die politische Arbeit zu aktuellen Themen bestehen innerhalb des TGNB einzelne Arbeitskreise (AK). Für Organisatorisches und Struktursicherung ist dies der AK Web, für die inhaltliche Arbeit sind es zur Zeit der AK Öffentlichkeitsarbeit, der AK Beratung und Fortbildung und AK Recht.
Die Arbeitskreise sind vom TGNB-Plenum offiziell beauftragt. Briefe,
die im Namen des TGNB geschrieben werden und inhaltliche Positionen
beinhalten, müssen, bevor sie abge-schickt werden, auf einer TGNB
Sitzung genehmigt werden. Hierzu werden die Briefentwürfe vor der
Sitzung über den E-mail-Verteiler an die verschiedenen Gruppen
verschickt werden, um eine Diskussion über den Inhalt zu ermöglichen.
In eiligen Fällen kann auf eine Verab-schiedung der Briefe auf
einer Sitzung verzichtet werden, sofern keine der Gruppen Einspruch
erhebt. Der Einspruch muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Für
einfache Korrespondenz ist keine Bestätigung seitens des Plenums
nötig.
Die Arbeitskreise informieren bei den monatlichen Plenumstreffen über
ihre Aktivitäten.






